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Weidestr. 18 Wohnung 1 (Captains' Finest)
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In Heiligenhafen befindet sich die geräumige Ferienwohnung Weidestr18w1, die Platz für bis zu 6 Personen bietet. Auf einer Fläche von 140 m² stehen Ihnen 3 Schlafzimmer und ein Badezimmer zur Verfügung.
Die Ausstattung der Wohnung lässt keine Wünsche offen. In der modernen Küche finden Sie einen Geschirrspüler, eine Mikrowelle und eine Kaffeemaschine. Auch eine Waschmaschine und ein Trockner sind vorhanden. Auf der Terrasse können Sie entspannte Stunden verbringen und Ihr Auto können Sie bequem auf dem Pkw-Stellplatz oder Parkplatz abstellen. Es handelt sich um eine Nichtraucherwohnung. Zur Unterhaltung steht Ihnen ein TV zur Verfügung und dank WLAN/WiFi können Sie auch im Urlaub auf dem Laufenden bleiben. Für Fahrradfahrer gibt es einen abschließbaren Fahrradunterstand und auch E-Autos können an der Ladestation (gegen Gebühr) aufgeladen werden.
Die Lage der Ferienwohnung ist zentral. Die Ortsmitte ist nur etwa 650 m entfernt und der Strand ist in ca. 1,6 km zu erreichen. Die Wohnung ist familien- und radfreundlich, sodass sich hier auch Familien mit Kindern und Fahrradfahrer wohl fühlen werden.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.