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Unter den Kolonnaden - 27-20
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Die gemütliche 2-Zimmer-Ferienwohnung befindet sich im 1. OG des Hauses. Sie bietet auf 54 m² für max. 2 Personen, genügend Platz für einen erholsamen Urlaub.
Eingerichtet ist die Ferienwohnung mit einem Schlafzimmer mit Doppelbett und einem Duschbad/WC. Im Wohnbereich finden Sie eine Couch, Esstisch und eine Einbauküche.
Zur technischen Ausrüstung gehören Farb-TV und Hifi-Anlage.
Im Lesezimmer haben Sie eine weitere Schlafmöglichkeit.
Vom Balkon aus haben Sie eine fantastische Aussicht auf den Baltic Park und können sich beim morgendlichen Sonnenschein für den Tag stärken.
Die Ferienwohnung ist nur für Nichtraucher buchbar.
Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Fahrräder können in einem separaten, abschließbaren Raum untergestellt werden.
Vor dem Appartement steht Ihnen der Stellplatz Nr. 20 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es in der Hauptsaison erforderlich ist lückenlos zu buchen oder zwischen den Buchungen einen Mindestzeitraum von 7, 10 oder 14 Übernachtungen frei zu lassen.
Die Mindestaufenthaltsdauer über den Jahreswechsel liegt bei 4 Übernachtungen.
Sowohl die Verbrauchskosten als auch der Pkw-Stellplatz sind bereits im Übernachtungspreis enthalten.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.