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Möwenstr. 19 Whg. 1
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Das Mehrfamilienhaus befindet sich in einer sehr ruhigen Wohnlage, abseits vom Trubel ca. 4 Gehminuten bis zum Strand, ins Zentrum sind es nur ca. 10 Gehminuten. Der Hundestrand von Grömitz ist ebenfalls in der Nähe.
Details zur Wohnung:
Die Wohnung befindet sich im 1. OG.
Wohnzimmer:
Gefliestes Wohn- und Esszimmer mit direktem Zugang zum Balkon. Das Wohn- und Esszimmer ist mit einem Essplatz für max. 3 Personen, einer Ledercouch (Schlafcouch 120x165cm), einem Sessel, einem Couchtisch und einem Wohnzimmerschrank ausgestattet. Zur Unterhaltung stehen ein Fernseher und ein Kofferradio zur Verfügung.
Schlafzimmer:
Das geflieste Schlafzimmer ist mit einem Doppelbett (2x 90x200cm) und einem Kleiderschrank ausgestattet. Das Fenster lässt sich durch ein Innenrollo blickdicht verdunkeln.
Küche:
Einfache, komplett ausgestattete, separate Küche mit 4 Platten E-Herd, Kühlschrank mit kleinem 3-Sterne Gefrierfach, Mikrowelle, kleiner separater Grillofen, Toaster, Wasserkocher und Kaffeemaschine.
Bad:
Modernes, hell gefliestes Bad mit Dusche, WC und Waschbecken.
Extra:
Eigener PKW-Stellplatz hinter dem Gebäude. Balkon in süd-westliche Richtung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.