Ich bin leider nicht zufrieden…. Die Wohnung Möwe 3 die wir für 1 Woche angemietet haben, entsprach leider überhaupt nicht der Beschreibung und den Fotos die auf der Seite dieser Vermittlung zu finden sind. Matratzen sollten dringend ausgetauscht werden da diese absolut unbrauchbar sind (wir sind mit Rückenschmerzen nach Hause gefahren , Duscharmaturen sollten ebenfalls dringend ausgetauscht werden ( defekte Düsen und total verkalkt), die Reinigung der Wohnung hat leider auch zu wünschen übrig gelassen. Ungepflegtes Grundstück, überall Unkraut, Terrasse lädt absolut nicht zum verweilen ein, keine Auflagen und die Aussicht ist eine Blechhütte mit irgendeinem schäbigen Gerümpel an der Seite…. Es ist nur ein kleiner Einblick von den Mängeln unf Beanstandungen für diese Wohnung! Wir sagen einfach Danke für nichts !!! Für uns steht fest NIE WIEDER!!!! Als Entschädigung hat man uns 25€ angeboten oder, so wurde es uns seitens der AVG-Grömitz nahegelegt, sollten wir rechtliche Schritte einleiten! Sehr merkwürdig diese Geschäftspraxis
Gründe für die Unterkunft:
Weil wir ein Hund haben und das von den Bildern ok ausgesehen hat,was ein totaler Reinfall war
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.