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Meerblick FeWo Nr. 592
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Die etwa 43 Quadratmeter große und im Ferienpark Sierksdorf gelegene Ferienwohnung bietet bis zu 4 Urlaubsgästen Platz. In der 1. Etage eines ruhigen Appartmenthauses gelegen, präsentiert die Wohnung vom Balkon aus eine schöne Aussicht auf die Ostsee. Selbstverständlich ist das kürzlich renovierte Ferienappartment auch über einen Fahrstuhl erreichbar. Der gemütliche Wohnraum bietet Gelegenheit, die Lieblingsserie oder ein packendes Fußballspiel direkt von der Schlafcouch aus auf dem großen Flachbildfernseher zu verfolgen. Das moderne Badezimmer ist mit einer Dusche ausgestattet. Der Schlafbereich im Wohnzimmer verfügt über ein bequemes Doppelbett. Das kleinere Schlafzimmer verfügt über ein Etagenbett. Bis zum nahegelegenen Ostseestrand sind es nur 3 Minuten Fußweg.
Haustiere sind in der Wohnung herzlich willkommen (gegen Gebühr). Die nähere Umgebung bietet reichlich Auslauf für die Vierbeiner und daher beste Bedingungen für einen Urlaub mit Hund. Für das Auto steht ein Außenstellplatz bereit. Da Rauchen in der Ferienwohnung nicht erwünscht ist, wird gebeten, Zigaretten nur auf dem Balkon mit Blick auf die Ostsee zu rauchen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.