Ihr gewähltes Datum liegt in der Vergangenheit! Bitte wählen Sie ein neues Datum!
Kabine 8
Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Machen Sie es sich in der Ferienwohnung in Grömitz richtig gemütlich. Auf 66 m² ist hier alles auf einen schönen Urlaub eingestellt. Unseren Gäste bieten wir WLAN - Nutzung an. Diese moderne, in Erdtönen gehaltene Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss. Der Wohn/ Essbereich ist mit einer hochwertigen Wohn/Schlafcouch (Liegefläche 140 x 190 cm) für 2 Personen ausgestattet. Es stehen Ihnen eine moderne und vollausgestattete offene Küche sowie zwei separate Schlafzimmer mit jeweils einem Boxspringbett (180cm x 200cm und 160cm x 200cm) und einem Kleiderschrank für Ihre Garderobe zur Verfügung. In einem der Schlafräume finden Sie einen zweiten Flachbildfernseher. Die Wohnung verfügt über zwei großzügige moderne Badezimmer.
Haustiere sind in dieser Wohnung leider nicht erlaubt.
Das Rauchen und Dampfen, sowie Shishas sind in unseren Ferienwohnungen nicht gestattet.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.