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Haus Rüther Moor 31, App. 7RM031
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Nutzen Sie die Chance und verbringen Sie Ihren wohlverdienten Urlaub in dieser großzügig gestalteten Ferienwohnung im Rüther Moor 31.
Diese Ferienwohnung befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet von Heiligenhafen. Genau genommen im Dachgeschoss des Wohnhauses.
Auf rd. 90m² befinden sich insgesamt drei Schlafzimmer. Zwei Schlafzimmer sind mit einem Doppelbett ausgestattet und ein weiteres Schlafzimmer besitzt ein Einzelbett.
Zu den Wohnräumen zählt weiterhin ein geräumiges Schlafzimmer mit Sitzgarnitur und Flachbildfernseher sowie ein großzügiger Eingangsbereich, in welchem sich ein Esstisch befindet.
Ihre Speisen können Sie in der großen Küche zubereiten, diese ist mit einem Kühlschrank inkl. Gefrierfach, 4-Plattenherd, Backofen sowie Mikrowelle, Wasserkocher und Kaffeemaschine ausgestattet.
Das Badezimmer ist einem WC sowie einer Badewanne ausgestattet.
Alle Wohnräume sind mit Teppichboden ausgestattet. W-LAN vorhanden.
Nichtraucher. Keine Haustiere.
In wunderschöner Lage des Heiligenhafener Wohngebiets befindet sich das gepflegte Wohnhaus Rüther Moor 31. Leben und Urlauben Sie wie ein Heiligenhafener.
PKW-Stellplatz vor der Tür.
Einige der Wohnräume ermöglichen einen Ostseefernblick. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.