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neue und komfortable 2-Zimmer-Ferienwohnung für 2 Pers. - KWi26EG
- im Erdgeschoss auf ca. 41 m² mit Terrasse und großem Gartenanteil (ca. 100 m²), zusätzlich laden zwei Relax-Liegen und ein Strandkorb zum Entspannen ein
- Wohnbereich mit Sitzecke inkl. SAT TV und Radio in der Soundbar
- offene Küche inkl. Herd mit Backofen, Geschirrspülmaschine, Kühlschrank mit Gefrierfach, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher, Geschirr, Besteck und Gläser sind ausreichend vorhanden
- Plissees an den Fenstern zur Verdunklung
- 1 Schlafzimmer mit Doppelbett für 2 Personen (180 cm x 200 cm), Kleiderschrank
- 1 Schlafcouch im Wohnbereich als Aufbettung für eine weitere Person (140 cm x 200 cm)
- 1 Duschbadezimmer ebenerdig mit WC
- inkl. 2 Fahrräder (1x Herren und 1x Damen)
- Die Ferienwohnung verfügt über WLAN.
- behindertenfreundliche Unterkunft
- Abstellschuppen am Haus vorhanden
- ein Kfz-Stellplatz direkt am Haus
- Nichtraucherwohnung
- Bettwäsche und Handtücher können gerne dazu gebucht werden.
- keine Haustiere erlaubt
Entfernung bis zum Strand von Graal-Müritz: ca. 25 min Fußweg, ca.10 min mit dem Fahrrad
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.