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Ferienwohnung Horstmann
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Unsere Gäste erwartet eine gemütliche, helle 2-Zimmer-Ferienwohnung für 2 Personen im Obergeschoss eines Einfamilienhauses. In der ruhigen und ländlichen Lage bietet die Ferienwohnung auf 60 qm Wohnfläche Platz für einen erholsamen Urlaub. Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß in wenigen Minuten zu erreichen. Die Schlei und die Ostsee sind nur wenige Autominuten entfernt. Unsere Gäste erwartet ein gemütlich eingerichteter Wohn- und Essbereich mit einer komplett ausgestatteten Einbauküche, die selbstverständlich über einen Geschirrspüler, eine Mikrowelle und einen Kühlschrank mit Gefrierfach verfügt. Auch ein Kinderhochstuhl steht Ihnen zur Verfügung. Im Schlafzimmer finden Sie ein Doppelbett vor. Die Schlafmöglichkeiten können bei Bedarf um ein Klappbett erweitert werden. Außenjalousien sorgen für erholsame Nachtruhe. Das Badezimmer verfügt neben einer Dusche auch über eine Waschmaschine und Fußbodenheizung. In der Wohnung steht unseren Gästen WLAN zur Verfügung. Abreise bis 10 Uhr, Anreise ab 16 Uhr. Handtücher, Bettwäsche sowie Endreinigung inklusive.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.