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Ferienwohnung Gesa Timm
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Die Wohnung (Gesamtwohnfläche ca. 28 qm) befindet sich im Obergeschoss (1. Stock) einer ca. 100 Jahre alten Stadtvilla. Sie ist nach Südosten gelegen mit Blick in den Obstgarten, in trotz der günstigen Verkehrsanbindung ruhiger Lage im hinteren Teil des Hauses. Gemütliche und stilvolle Atmosphäre durch offenes Dachgebälk, Holzdielenfußboden und Dachschrägen. Die kleine, rustikale Ferienwohnung befindet sich im Obergeschoss einer stilvollen Stadtvilla und verfügt über ein kleines Schlafzimmer mit einem Einzelbett sowie einen Wohn- und Schlafraum mit einem Schlafsofa für zwei Personen. Eine kleine Küche ist ebenso vorhanden wie ein Bad mit Dusche und WC. Gemütliche Atmosphäre durch offenes Dachgebälk, Holzdielenboden und Dachschrägen. Internet steht den Gästen zur Verfügung.
Aufenthalt von 2 Nächten nach Absprache möglich, 65 €/Nacht
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Ferienwohnung Gesa Timm. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Aufenthalt von 2 Nächten nach Absprache möglich, 65 €/Nacht
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.