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Ferienwohnpark - Wo. 10
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Kurzbeschreibung: Ein kleines, aber feines Ein-Zimmer-Appartement für 2 Personen mit einer Größe von 34 m² erwartet Sie.
Lagebeschreibung: Öffentliche PKW-Stellplätze befinden sich in der Umgebung.
Ausstattungen: Ruhe und Gemütlichkeit auf überschaubarem Raum: Eingangsbereich mit Garderobe, Wohnbereich mit gemütlicher Sofaecke,TV und Wlan, Schlafbereich mit komfortablem Schrankbett für mehr Platz am Tage, Badezimmer mit Dusche und Haartrockner, Küchenzeile voll ausgestattet mit Backofen, 2 Platten-Ceranherd, Kühlschrank m. Gefrierfach, etc., Essplatz für 2 Personen am Fenster, direkter Zugang zum kleinen Balkon mit hübschen Sitzmöbeln. Außenbereich: In bester Lage nur ca. 80 m vom feinen Dahmer Sandstrand entfernt befindet sich der Ferienwohnpark! Eine ruhige Wohnanlage in zweiter Reihe.
Allgemeine Informationen: Anreise ab 16:00 Uhr Abreise bis 10:00 Uhr Waschmaschine: Gemeinschaftlich Trockner: Gemeinschaftlich
Nach der Buchung stehen Ihnen zusätzlich die Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Google/Apple Pay zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.