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Ferienpark - Haus K, App. 0K0912
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Im Wohngebäudekomplex „Ferienpark“ im 9. Stockwerk des Haus K, in Südlage, finden Sie diese skomplett neu umgebaute Wohnung (Bad, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer)
Der Wohnraum ist mit einer gemütlichen und hochwertigen Couch ausgestattet. Die Wohnräume besitzen Vinylfußboden.
Es erwarten Sie angenehme Ausstattungshighlights wie ein TV im Wohnzimmer, stilvolle und einzigartige Dekoartikel ebenso wie eine vollausgestattete Küche mit Induktionsherd, Gefrierfach, Kaffeevollautomaten, Mikrowelle, Wasserkocher, Backofen und Spülmaschine.
Das Wohnzimmer verfügt dank eines Schlafsofas über eine zusätzliche Schlafmöglichkeit für 2 Personen. Zudem gibt es eine hochwertige, Bluetoothfähige HiFi-Anlage als Sounddeck unter dem Fernseher.
Ihren einzigartigen Urlaub in Heiligenhafen, verbringen Sie in Ihrer voll ausgestatteten Ferienwohnung, die kaum Wünsche übrig lässt. Sobald Sie Ihre Wohnung betreten haben, befinden Sie sich im Flur, der einen großen Wandschrank mit ausreichend Stauraum besitzt. Am Ende des Flurs befindet sich Ihr Bad mit Duschkabine sowie der Zugang zum Wohnzimmer.
Kostenloses WLAN bietet die Wohnung auch. Haustiere nicht gestattet.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.