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Ferienpark - Haus G, App. 0G0611
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Die Wohnung liegt im Haus G des Ferienparkes, in der 6. Etage mit einem Balkon zur Ostseite, der einen herrlichen Panoramablick auf die Ostsee in Richtung der Fehmarnsundbrücke und den Binnensee mit Stadt und Yachthafen bietet.
Die sehr hell und freundliche Ferienwohnung im skandinavischen Stil ist ausgestattet mit einem bequemen Doppel-Schrankbett (Maß 1,60 x 2,00), sowie einer gemütlichen Sitzecke mit Schlaf-Couch (Maß 1,40 x 2,00) und Sessel. Der Boden ist in Holzoptik ausgelegt. - Es gibt einen Flachbildfernseher, eine kleine Musikanlage / DVD-Player, Bücher und Spiele für die Unterhaltung zuhause. Die komplett ausgestattete Küche - mit Mikrowelle, 2-Plattenherd, Kühlschrank, Wasserkocher [&] Kaffeemaschine beinhaltet eine kleine Sitzecke. Das mit Fliegengitter ausgestattete Fenster kann in warmen Sommernächten bedenkenlos geöffnet bleiben.
Im Bad befindet sich eine Dusche (leicht erhöhter Einstieg), Föhn, Waschtisch, Kosmetikspiegel und WC. Im Flur befindet sich ein Schrank mit Strandutensilien (Zeltmuschel, Schwimmbrett), Wäscheständer, Putzutensilien, Schirm etc.
Die Wohnung ist für maximal 3 Personen geeignet. Kein WLAN vorhanden.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.