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Bauernhaus FeWo 3
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Herzlichen Willkommen auf dem Bauernhof Siems. Die Wohnung Bauernhaus FeWo 3 bietet Platz für 4 Personen und hat einen wundervollen Blick über die Felder. Die Wohnung hat einen großen Balkon mit direktem Zugang zum Garten. Sie verfügt über 1 Schlafzimmer mit Doppelbett 180x200 und 1 Schlafzimmer mit einem Etagenbett 90x200. Die Schlafzimmer lassen sich durch Rollos verdunkeln. Sowie ein neu renoviertes Duschbad mit WC. Im offenen Wohnzimmer befindet sich eine Küchenzeile mit Backofen, Herd, Geschirrspüler und Kühlschrank. Es ist ein Essplatz und eine gemütliche Sitzecke mit Fernseher und Spielecke vorhanden. Waschmaschine und Trockner sind gegen Gebühr im Nachbargebäude nutzbar. Auf dem Hof befindet sich ebenfalls ein Spielplatz, Trampolin sowie eine Spielscheune mit Gokarts, Kindertreckern und einer Tischtennisplatte. Ponyreiten wird 3x die Woche angeboten. Termine dazu werden am Stall an der Tafel bekannt gegeben.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Bauernhaus FeWo 3. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
3 mal in der Woche wird Pony reiten auf dem Bauernhof angeboten
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.