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" Steilküstenblick" FP, L-10-7
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Die 45 qm Wohnung befindet sich im Ferienpark im Block L in der 10. Etage. Das Gebäude besitzt einen Fahrstuhl. Aus der Wohnung und vom Balkon haben Sie einen herrlichen Panoramablick Richtung Steilküste und Ostsee. Die helle, modern eingerichtete Wohnung ist mit einem Laminatfußboden ausgelegt. Es befindet sich eine offene Küche in der Wohnung, die an den Wohn-Schlafraum grenzt. Die Küche ist mit einem Backofen, 4-Plattenherd und einer Mikrowelle ausgestattet. Der Schlafbereich kann vom Wohnzimmer mit einem Vorhang abgetrennt werden und verfügt über zwei Einzelbetten. Im Wohnbereich lädt eine moderne Eckcouch zum Verweilen ein. Im Wohnbereich befindet sich ein TV, Radio und ein DVD-Player. Vom Wohnbereich gelangen Sie in das Kinderzimmer, welches über ein Etagenbett verfügt. Es befindet sich ebenfalls eine kleine Essecke im Wohnbereich, an der man beim gemeinsamen Essen den Ausblick genießen kann. Das Badezimmer ist mit einer Dusche ausgestattet. Bettwäsche und Handtücher sind nicht inklusive, können aber kostenpflichtig hinzugebucht werden.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.